DGUV-Qualitätsstandard für querschnittgelähmte Patienten
BG Kliniken unterstützen mit medizinischer Expertise für eine verbesserte Qualität bei der Behandlung von Patienten mit Querschnittlähmung
Infos zur Pressemitteilung
10.12.2020Pressekontakt
Eike Jeske
Mit dem “Qualitätsstandard Querschnittlähmung” hat die DGUV im Oktober 2020 eine systematische Orientierungs- und Entscheidungshilfe bei der Versorgung und Rehabilitation von Querschnittgelähmten veröffentlicht. Unter Beteiligung der Querschnittzentren der BG Kliniken werden hier erstmals einheitliche Kriterien einer optimalen Versorgungsqualität für diese besondere Patientengruppe beschrieben.
Die Behandlung querschnittgelähmter Menschen gehört zu den Kernkompetenzen der BG Kliniken und steht ebenso im Fokus der gesetzlichen Unfallversicherung. Um optimale Bedingungen und Erfordernisse in der Behandlung und Rehabilitation zu erreichen, werden darum durch die DGUV kontinuierlich die angebotenen Leistungen und deren Ausrichtung bewertet. Für den jetzt vorgelegten Qualitätsstandard bediente sich die DGUV der Unterstützung der medizinischen Experten in den BG Kliniken: Aufgrund der umfassenden Erfahrung in der Behandlung von Querschnittgelähmten konnte insbesondere die Fachgruppe „Querschnitt“ der BG Kliniken unter der Leitung von Dr. Doris Maier (BG Unfallklinik Murnau) und PD Dr. Andreas Badke (BG Klinik Tübingen) einen umfassenden Beitrag bei der Erarbeitung leisten. Die Hinweise richten sich dabei sowohl an Leistungserbringer und -träger als auch an Selbsthilfevertretungen sowie die interessierte Öffentlichkeit und Politik.
In den neun Querschnittzentren der BG Kliniken werden Patienten direkt nach der Verletzung als auch bei Komplikationen und in der lebenslangen Nachsorge behandelt. Mehr als die Hälfte aller Therapieplätze für querschnittgelähmte Menschen in Deutschland befinden sich in den BG Kliniken.