Radiologie


Akute Verletzung oder chronische Beschwerden? Sowohl bei der Untersuchung frischer Verletzungs­folgen als auch bei der weiteren Behandlung spielt die bildgebende Diagnostik eine zentrale Rolle.

Ansprechpartner

Prof. Dr.

Konstantin Nikolaou

Leitender Arzt Radiologie

 

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Bilder und Befunde 

Tel.: 07071 606-1301
Fax: 07071 606-1304
E-Mail: Radiologie

Den Patienten als „Ganzes“ im Blick

Unabhängig, ob es sich um die Folgen eines Unfalls, eine Überlastungs­reaktion oder eine Abnutzungs­erscheinung handelt: in der Radiologie der BG Klinik Tübingen haben wir den Patienten als „Ganzes“ im Blick. Dabei widmen wir uns auch seltenen Erkrankungen wie etwa Tumoren oder Rheuma.

Wir helfen dem Patienten und dem zuweisenden Arzt zuverlässig und vertrauensvoll dabei, das am besten geeignete bildgebende Diagnose­verfahren (Röntgen, CT, MRT etc.) auszuwählen, um die individuellen Beschwerden des Patienten bestmöglich abzuklären.

Maß­geschneiderte Diagnostik

Unsere freundlichen, kompetenten Mitarbeiter sorgen für eine maßgeschneiderte Diagnostik in angenehmer Atmosphäre. Anschließend analysieren wir die erstellten Untersuchungs­bilder bis ins kleinste Detail. Auf dieser Basis erörtern wir verschiedene Behandlungs­möglichkeiten und entwickeln gemeinsam mit Fachärzten die optimale Therapie. Infrage kommen bei uns meist minimal­invasive, bildgesteuerte Verfahren, aber auch weiterführende operative Therapie­maßnahmen kommen hierzu in Betracht.

Wir arbeiten eng mit dem Universitäts­klinikum Tübingen zusammen, sind gemeinsam als „Zentrum für Muskuloskelettale Radiologie“ zertifiziert, engagieren uns in Aus- und Weiterbildung und sind in der radiologischen Forschung aktiv.

Unser Team

  1. Prof. Dr.

    Konstantin Nikolaou

    Leitender Arzt Radiologie

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  2. Prof. Dr. med.

    Fabian Springer

    Leitender Oberarzt, Bereichsleitung Radiologie

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  3. PD Dr. med.

    Gabriel Keller

    Stv. Bereichsleitung Radiologie

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  4. Lydia Knauf

    Leitende Medizinische Technologin in der Radiologie (MT-R)

    Kontakt

Die radiologischen Untersuchungen beschränken sich auf ambulante Notfälle, stationäre Patientinnen und Patienten, BG-Fälle sowie Privat­patientinnen und Privat­patienten. In allen anderen Fällen werden die Kosten von den gesetzlichen Kranken­kassen nicht übernommen.

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