Rehabilitation

Rehabilitation ist eine Kernaufgabe der BG Kliniken. Wir haben den gesetzlichen Auftrag, Patienten nach einem Arbeitsunfall oder mit einer Berufskrankheit nicht nur zu behandeln, sondern auch wieder fit für Alltag und Beruf zu machen.

Ihr Ansprechpartner

Dr. med.

Stefan Grundler

Abteilungsleiter Berufs­genossen­schaft­liche Rehabilitation und Heil­verfahrens­steuerung
07071 606-153807071 606-1539E-Mail
Termine

In einem „normalen“ Krankenhaus wird ein Patient entlassen, sobald die Behandlung im medizinischen Sinne abgeschlossen ist. Wir gehen angesichts unseres besonderen Versorgungs­auftrags weit darüber hinaus: Unser Ziel ist es, den Patienten nicht nur zu behandeln, sondern alles zu tun, damit er wieder möglichst unbeschwert leben und arbeiten kann.

Stationäre, teil­stationäre oder ambulante Rehabilitation

Es gibt verschiedene Verfahren, die individuell auf den Patienten ausgerichtet werden. Zu den stationären Angeboten zählt die „Berufs­genossenschaftliche Stationäre Weiterbehandlung (BGSW)“. Sie ist eine umfassende Rehabilitations­maßnahme und beinhaltet intensive Physio-, Ergo- und Sporttherapie. Die „Komplexe Stationäre Rehabilitation (KSR)“ kommt bei mehreren oder komplizierten Verletzungen infrage; sie bezieht u.a. auch Schmerzmediziner und Psychologen mit ein. Eine besondere Form im Rahmen des KSR-Angebotes ist die Post-COVID-Rehabilitation. Die „Tätigkeitsorientierte Rehabilitation (TOR)“ behandelt gezielt funktionelle Defizite mit Blick auf die Tätigkeiten am Arbeitsplatz.

Teilstationäre Angebote sind die „Stationäre Reha-Abklärung (SRA)“, die dazu dient, mittels etlicher Untersuchungen den konkreten Reha-Bedarf zu ermitteln, sowie die „Evaluation der funktionellen Leistungs­fähigkeit (EFL)“, die in 29 standardisierten Tests eine Aussage über die Belastbarkeit treffen kann. Zu den teilstätionären Angeboten gehört auch der mehrtägige Post-COVID-Check. Als ambulantes Reha-Verfahren steht die „Erweiterte Ambulante Physiotherapie (EAP)“ zur Verfügung. Zu unserer „BG-Sprechstunde“, der „UV-Sonder­sprech­stunde“, der "Post-COVID-Sprechstunde" sowie den „Ambulanten Heilverfahrens­kontrollen“ können die Berufsgenossenschaften oder Unfallkassen Patienten zur Mit- und Weiter­behandlung anmelden. 

Unser Team

  1. Dr. med.

    Stefan Grundler

    Abteilungsleiter Berufs­genossen­schaft­liche Rehabilitation und Heil­verfahrens­steuerung

    Kontakt
  2. Dr. med.

    Tobias Hoheisel

    Oberarzt Berufsgenossenschaftliche Rehabilitation und Heilverfahrenssteuerung, Leiter Post-COVID-Programm

    Kontakt
  3. Dr. med. Dipl. Psych.

    Felix Bausenhart

    Oberarzt Berufsgenossenschaftliche Rehabilitation und Heilverfahrenssteuerung

    Kontakt
  4. Dr. med.

    Vanessa Fröhlich

    Oberärztin Berufs­genossen­schaft­liche Rehabilitation und Heil­verfahrens­steuerung

    Kontakt
  5. Dr. med.

    Isabel Sperrhake

    Oberärztin Berufsgenossenschaftliche Rehabilitation und Heilverfahrenssteuerung

    Kontakt
  6. Dr. med.

    Antje Wermter

    Oberärztin Berufsgenossenschaftliche Rehabilitation und Heilverfahrenssteuerung

    Kontakt
  7. Bettina Fahse

    Assistenzärztin

    Kontakt
Alle Leistungen

Leistungen des Fachbereichs

Post-COVID-Programm an der BG Klinik Tübingen

Teilnahme am Post-COVID-Programm
Das Post-COVID-Programm richtet sich an Beschäftigte, die an den Folgen einer berufsbedingten COVID-19-Erkrankung leiden. Die Anmeldung für die verschiedenen Angebote erfolgt über ihre Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse. Eine eigenständige Anmeldung ist nicht möglich. Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an Ihre Sachbearbeiterin bzw. Ihren Sachbearbeiter oder an Ihre Reha-Manager. 

Ansprechpartner
Dr. med. Tobias Hoheisel
Leitung Post-COVID-Programm

Tel.: 07071 606-1190
Fax: 07071 606-1187
E-Mail: post-covid[at]bgu-tuebingen.de

Anmeldeformular zum Post-COVID-Programm

Das Post-COVID-Programm

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