Hausordnung am BG Klinikum Hamburg
Die Bestimmung der Hausordnung gelten für alle Patientinnen und Patienten mit der Aufnahme im BG Klinikum Hamburg. Für alle Besuchenden und sonstigen Personen wird diese mit dem Betreten des Klinikgeländes verbindlich. Sie soll die Sicherheit und Ordnung im Hinblick auf eine ungestörte stationäre und ambulante Heilbehandlung der Patienten und Patientinnen sowie den sicheren Betrieb der Einrichtung, Geräte und maschinellen Anlagen gewährleisten.
- In der Regel gelten folgende Besuchszeiten: Montag bis Sonntag von 14:00 bis 20:00 Uhr. Bitte beachten Sie, dass in einzelnen Bereichen oder bei besonderen Situationen gesonderte Besuchszeiten gelten können. Informieren Sie sich vor Ihrem Besuch auf den betreffenden Stationen über die jeweils geltenden Zeiten.
- Kinder unter 14 Jahren dürfen Patientinnen und Patienten nur in Begleitung eines Erwachsenen besuchen.
- Während der Visiten und pflegerischen Tätigkeiten bitten wir Besuchende das Patientenzimmer zu verlassen
- Der Zutritt bzw. Aufenthalt sind grundsätzlich nur in frei zugänglichen Bereichen gestattet. Fremde Patientenzimmer dürfen nicht betreten werden.
- Patientinnen und Patienten, Mitarbeitende und andere Personen dürfen durch das Verhalten von Besuchenden oder Dritten weder belästigt, behindert noch gefährdet werden.
- Topfpflanzen sind aus hygienischen Gründen in den klinischen Bereichen nicht gestattet.
- Selbstschließende Türen festzuhalten oder diese zu verstellen ist aus Sicherheitsgründen
- Der Konsum von Alkohol und Cannabis ist auf dem gesamten Klinikgelände unerwünscht. Ein Fehlverhalten hat disziplinarische Konsequenzen.
- Der Konsum von Tabak, tabakhaltigen Produkten, E-Zigaretten u. ä. ist innerhalb der Gebäude verboten.
- Der Konsum von Tabak, tabakhaltigen Produkten, E-Zigaretten u. ä. ist außerhalb der Gebäude unerwünscht und hat ausschließlich in entsprechend gekennzeichneten Raucherbereichen zu erfolgen. Die Entsorgung etwaiger Abfallprodukte darf nur in den dafür vorgesehenen Entsorgungsbehältnissen erfolgen. Ein Fehlverhalten hat disziplinarische Konsequenzen.
- Das Tragen von Waffen jeglicher Art ist auf dem Klinikgelände verboten. Ein Verstoß gegen dieses Verbot wird umgehend zur Anzeige gebracht.
- Das Anbieten und die Einnahme von illegalen Drogen sind nach dem Betäubungsmittelgesetz verboten.
- Offenes Licht und Feuer sind in jeglicher Form in den Klinikgebäuden und auf dem Klinikgelände untersagt. Dies betrifft auch Kerzen, Kohlen oder Heiz- bzw. Kochplatten.
- Im Klinikum hängt die Brandschutzordnung öffentlich aus. In jedem Patientenzimmer und auf den Fluren finden Sie zudem Flucht- und Rettungswegepläne.
- Flucht- und Rettungswege sind jederzeit frei von Gegenständen jeder Art zu halten. Beachten Sie bitte die Anweisungen unserer Mitarbeitenden.
- Es ist untersagt, Brandschutz-, Brandmelde- oder Löscheinrichtungen u. ä. zu manipulieren, zu entfernen oder anderweitig zu beeinflussen. Jeglichen Versuch bringen wir zur Anzeige. Folgen aus Zuwiderhandlung ziehen ggf. auch Schadenersatzforderungen oder andere rechtliche Ansprüche nach sich.
- Das Aufladen von Akkus (E-Bikes/ E-Roller etc.) an den Steckdosen auf dem Gelände und in den Räumlichkeiten des BG Klinikums Hamburg ist aus Sicherheitsgründen verboten. Hiervon ausgenommen sind Handy-Akkus, die aus Sicherheitsgründen nur unter Aufsicht aufgeladen werden dürfen. E-Autos dürfen nur an den dafür vorgesehenen Ladeeinrichtungen aufgeladen werden.
- Die im Therapieverlauf verordneten Arzneimittel werden auf Grundlage einer ärztlichen Anweisung durch das Pflegepersonal verabreicht. Andere Arzneimittel als die vom Krankenhausarzt verordneten dürfen nur in Absprache mit dem behandelnden Arzt oder der behandelnden Ärztin des BG Klinikums eingenommen werden (z. B. bei Dauermedikation für chronische Erkrankungen).
- Dies gilt ebenfalls für den Einsatz von Heilmitteln.
- Eigene Elektrogeräte dürfen weder aufgestellt noch eingesetzt werden. Eine Ausnahme bilden Kleingeräte, wie z.B. Rasierer, Föhn, Ladegeräte.
- Alle Ortsveränderliche elektrische Geräte, die Sie mit ins Krankenhaus bringen, müssen vor der Verwendung durch unsere Prüfstelle geprüft werden. Die Prüfstelle für Elektrogeräte finden sie in der Zeit von Montag bis Freitag in der Zeit von 10:00 bis 11:00 Uhr am Infostand in der Eingangshalle. Zu prüfende Geräte sind z.B. Radio, Föhn, Wasserkocher, Ventilator, Laptop, Steckdosenleisten oder Verlängerungen. Ladegeräte für Handys und Zahnbüsten müssen nicht geprüft werden.
- Mitgebrachte medizintechnische Geräte dürfen nur nach Prüfung durch unsere Mitarbeitenden der Medizintechnik eingesetzt werden.
- Das Erstellen von Fotos, Videos oder Audioaufnahmen von Beschäftigten, Patientinnen oder Patienten, Besuchenden oder anderen Gästen des Klinikums ist aus Gründen des Persönlichkeits- und Datenschutzes untersagt.
- Aufzeichnungen von und mit Dritten sind nur mit im Vorfeld erteilter Genehmigung durch die Leitung der Unternehmenskommunikation und schriftlicher Einwilligung aller betroffenen Personen erlaubt.
- Eine Ausnahme kann ausschließlich durch die Leitung der Unternehmenskommunikation (unternehmenskommunikation@bgk-hamburg.de) genehmigt werden.
- Das Filmen und Fotografieren des Klinikgeländes (auch mithilfe von Drohnen) ist im Vorfeld über den Bereich Unternehmenskommunikation anzumelden und erst nach schriftlicher Zustimmung durch die Leitung der Unternehmenskommunikation gestattet.
- Fundsachen sind umgehend bei der Stationsleitung Ihrer Station abzugeben.
- Fundsachen werden bis zu sechs Monate aufbewahrt und gehen dann in den Besitz des Klinikums über.
- Bitte informieren Sie sich über unsere Website sowie über die Aushänge in den Klinikgebäuden über die aktuelle Hygieneregelung auf unserem Klinikgelände. Bei Fragen wenden Sie sich gerne auch an unser Personal.
- Bitte beachten Sie zudem die folgenden grundsätzlichen Regelungen:
- Desinfizieren Sie sorgfältig vor Betreten und nach Verlassen des Patientenzimmers Ihre Hände.
- Setzen Sie sich nicht in Straßenkleidung auf Krankenbetten.
- Entsprechend gekennzeichnete Zimmer dürfen nur nach Anmeldung bei der Stationsleitung betreten werden.
- Besuche in Infektionsbereichen oder bei Patientinnen und Patienten mit übertragbaren Krankheiten sind nur nach vorheriger Anmeldung und ärztlicher Erlaubnis gestattet. Die vorgeschriebenen Sicherheitsmaßnahmen sind hierbei einzuhalten.
- Nicht erlaubt sind Besuche durch Personen, die an übertragbaren Krankheiten leiden oder die in Haushalten leben, bei denen an übertragbaren Krankheiten erkrankte Personen leben, da hierdurch Patientinnen und Patienten gefährdet werden könnten.
- Einrichtungs-und Gebrauchsgegenstände des Klinikums sind pfleglich und schonend zu behandeln.
- Abfälle sind nur in den dafür vorgesehenen Behältnissen zu entsorgen.
- Bei fahrlässiger oder vorsätzlicher Beschädigung oder Zerstörung von Eigentum des Klinikums besteht Schadensersatzpflicht. Unrechtmäßige Abfallentsorgung wird zur Anzeige gebracht.
- Diebstahl jeglicher Art wird strafrechtlich verfolgt.
- Ihre Sorgen, Anregungen und Beschwerden werden bei uns ernst genommen. Bitte wenden Sie sich bei Bedarf an unser Personal oder nutzen Sie die in den Eingangsbereichen der Klinikgebäude A, B und C ausliegenden Meinungsbögen des Lob-, Ideen-und Beschwerdemanagements. Diese können Sie in die dort angebrachten Briefkästen einwerfen. Darüber hinaus steht Ihnen die Mitarbeiterin unseres Lob-, Ideenund Beschwerdemanagements per Mail gerne zur Verfügung: ideen-beschwerden@bgk-hamburg.de
- Über die Auswahlmöglichkeiten der Verpflegung werden Sie im Aufnahmegespräch auf Ihrer Station informiert. Bitte teilen Sie hierbei ggf. Diäten bzw. besondere gewünschte Kostformen und Allergien mit. Bei Beratungsbedarf stehen Ihnen unsere Diätassistentinnen gerne zur Verfügung.
- Aus hygienischen Gründen ist es nicht gestattet, Speisen aus dem Speisesaal mit auf die Station oder in Ihr Zimmer zu nehmen. Ebenso dürfen Speisereste aus hygienischen Gründen nicht in den Patientenzimmern aufbewahrt werden.
- Speisen dürfen durch Patientinnen oder Patienten auf dem Klinikgelände ausschließlich in den Stationsküchen zubereitet werden.
- Es besteht für Sie die Möglichkeit, die Ihnen zur Verfügung gestellten Wasserflaschen im Speisesaal oder an einem der vielen anderen Wasserautomaten innerhalb des Klinikums aufzufüllen. Aus hygienischen Gründen dürfen lediglich die klinikeigenen Flaschen verwendet werden.
- Zwischen 22:00 Uhr und 06:00 Uhr herrscht auf dem Klinikgelände und in den Gebäuden Nachtruhe.
- Wir bitten Sie, in diesem Zeitraum verstärkt Rücksicht auf Ihre Mitpatientinnen und -patienten zu nehmen und störendes Verhalten sowie Lärm zu vermeiden.
- Beachten Sie bitte, dass ein Betreten des Klinikgebäudes in dieser Zeit nicht ohne weiteres möglich ist. Die Außentüren sind in dieser Zeit verschlossen und das Klinikgebäude kann nur über die gekennzeichneten Flucht-und Rettungswege verlassen werden. In Notfällen wenden Sie sich bitte ab 22:00 Uhr an die Mitarbeitenden der Pforte.
- Gebührenpflichtige Parkplätze stehen westlich und östlich neben der Einfahrt zum Klinikum zur Verfügung. Das Bezahlen der Parkgebühren ist nur bargeldlos möglich. Die erste halbe Stunde ist das Parken kostenfrei.
- Auf dem gesamten Krankenhausbetriebsgelände gelten die Vorschriften der StVO.
- lnline-Skates, Fahrräder, Rollschuhe, Roller, Skate-oder Kickboards u. ä. dürfen auf dem Klinikgelände und in den Klinikgebäuden ist grundsätzlich nicht genutzt werden.
- Das Parken geschieht auf eigene Gefahr. Etwaige Schadenersatzansprüche gegen das BG Klinikum Hamburg können nicht geltend gemacht werden. Auf der Parkfläche Ost stehen für Patientinnen und Patienten sowie Besuchende zusätzliche Parkplätze mit Sondergenehmigung zur Verfügung. Für querschnittgelähmte Patientinnen und Patienten sind vor dem Querschnittgelähmten-Zentrum gesonderte Parkplätze eingerichtet.
- Falsch parkende Fahrzeuge werden abgeschleppt. Die entstehenden Kosten werden dem Fahrezughalter in Rechnung gestellt.
- Eingehende Postsendungen werden von der Poststelle des Klinikums entgegengenommen und unseren Patientinnen und Patienten per Hauspost über die Stationen ausgehändigt. Bei Sendungen, für die die Post Empfangsbestätigungen verlangt, wird nach den postalischen Bestimmungen verfahren.
- Über die Website des BG Klinikums Hamburg haben Sie die Möglichkeit digitale Grüße an Patientinnen und Patienten zu versenden.
- Im Zufahrtsbereich des Klinikums steht Ihnen ein Amazon-locker zur Verfügung. Die Nutzung erfolgt eigenverantwortlich.
- Tiere dürfen aus hygienischen Gründen grundsätzlich nicht in die Klinikgebäude mitgebracht werden.
- Auf dem gesamten Außengelände gilt Leinenzwang.
- Ausgenommen von dieser Regelung sind Assistenztiere (z.B. Blindenhunde) sowie Therapietiere des Klinikums. Vor Betreten der Patientenbereiche im Klinikgebäude ist das Tier vom Halter bei der Stationsleitung anzumelden. Ein Nachweis über die Notwendigkeit zum Führen eines Assistenztieres ist auf Verlangen vorzuzeigen
- Kommerzielle Werbung, Hausieren, Betteln, wirtschaftliche Betätigungen, Werben oder Sammeln für parteipolitische oder weltanschauliche Ziele sind auf dem Klinikgelände untersagt. Ausgenommen sind Ankündigungen für medizinische Kongresse und Tagungen. Bei weiteren Fragen steht Ihnen die Unternehmenskommunikation (unternehmenskommunikation@bgk-hamburg.de) zur Verfügung.
- Das Verlassen des Klinikgeländes während eines stationären Aufenthaltes ist ohne Genehmigung der Stationsärztin oder des Stationsarztes untersagt. Beachten Sie, dass Sie beim Verlassen des Klinikgeländes nicht versichert sind und für evtl. auftretende Schäden selber haften.
- Zur Aufbewahrung Ihrer privaten Gegenstände steht Ihnen ein Schrank mit einem abschließbaren Fach zur Verfügung.
- Für mitgebrachte Gelder und Gegenstände, die in Ihrer Obhut bleiben, haftet die Klinik nicht. Auch für Gelder und Gegenstände, die in Schränken und Bettnachttischen in den Patientenzimmern verwahrt werden, übernimmt das BG Klinikum Hamburg keine Haftung. Eine Haftung für Schäden an Gegenständen, die von Ihnen in die Klinik mitgebracht werden, kann vom Klinikum nur in den Fällen anerkannt werden, in denen diese Schäden von Mitarbeitenden der Klinik vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.
- Die internen Rufnummern für Notfälle sind 1111 (Feuer) und 2222 (medizinischer Notfall) Diese sind kostenfrei durch jedes Telefon des BG Klinikums Hamburg anwählbar. Den Anweisungen des Klinikpersonals ist bei Feuergefahr und sonstigen Notständen unbedingt Folge zu leisten.