Tarifverhandlungen

Aktuelle Informationen der Konzern­geschäfts­führung der BG Kliniken zu den Tarif­verhandlungen mit dem Marburger Bund.

Infos zur Pressemitteilung

06.10.2020

Pressekontakt

Eike Jeske

Bereichsleiter Unternehmens­kommunikation und Marketing
030 330960-119 E-Mail

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

die BG Kliniken haben schon vor dem Beginn der Corona-Pandemie ein Angebot unterbreitet, welches dem seitens des Marburger Bundes (nachfolgend „MB“ genannt) formulierten Forderungs­katalog nahezu vollständig entspricht und ungeachtet der pandemiebedingt signifikant geänderten Rahmenbedingungen als Ausdruck der besonderen Wertschätzung volumenmäßig auch weiterhin aufrechterhalten wird.

Unser aktuelles Angebot

Zudem ist bezüglich des Haupt­streit­punktes, der einer abschließenden Einigung bisher entgegen­stand, nämlich der Bereitschafts­dienst­bewertung, arbeit­geber­seitig zuletzt das Angebot unter­breitet worden, die Bewertung als Arbeitszeit in der Stufe II des Bereitschafts­dienstes von 95 % auf 100 % zu erhöhen, obwohl dieser Aspekt aus formalen Gründen wegen der fehlenden (isolierten) Kündigung(smöglichkeit) der entsprechenden tarif­vertraglichen Regelungen bislang nicht Forderungs­gegenstand der aktuellen Tarifrunde sein konnte. Damit würde der Bereit­schaftsdienst in der Stufe II dem Regeldienst bewertungs­mäßig gleich­gestellt.

Darüber hinaus hat die Arbeit­geberseite angeboten, die Tabell­enentgelte des TV-Ärzte BG Kliniken in zwei Stufen mit einer Mindest­laufzeit von 27 Monate um insgesamt 5,06 % zu erhöhen. Die damit verbundene Verkürzung der ursprünglich verhandelten Laufzeit von 33 Monaten gäbe beiden Seiten die Möglichkeit, die unmittelbaren Auswirkungen der Corona-Pandemie sodann in einer neuen Tarifrunde angemessen zu bewerten. Zugleich würden die ärztlichen Beschäftigten der BG Kliniken auch in der zweiten Stufe ab dem 01.10.2020 eine Erhöhung der Tabellen­entgelte um 2,5 % statt der zuvor verhandelten 2,0 % erhalten.

Das durch­schnittliche Vergütungs­niveau für die ärztlichen Beschäftigten der BG Kliniken bleibt auf der Grundlage des zuletzt unter­breiteten Arbeit­geber­angebotes weiterhin deutlich über dem der ärzt­lichen Beschäftigten im Bereich der VKA (kommunale Krankenhäuser) und der TdL (Uni-Kliniken).

Dieses Angebot wurde vom MB gleichwohl leider nicht angenommen. Stattdessen hat der MB den TV-Ärzte BG Kliniken zum Ablauf des 31.12.2020 in Gänze gekündigt.

Wie geht es weiter?

Die BG Kliniken sind im Bewusstsein um die besonderen Leistungen der ärztlichen Beschäftigten, welche maßgeblich zu dem besonderen Ansehen beitragen, das die BG Kliniken in der deutschen Kranken­haus­landschaft genießen, weiterhin bereit, sich mit dem MB auf der Grundlage des oben skizzierten Angebotes zu einigen. Der MB hat indes angekündigt, nach der in der vergangenen Woche erfolgten Gesamtkündigung des TV-Ärzte BG Kliniken neue Forderungen – insbesondere zur Bereitschafts­dienstbewertung – formulieren zu wollen. Die BG Kliniken haben in diesem Punkt aber seit Beginn der Verhandlungen konsequent die Position eingenommen, dass es eine Regelung zu vermeiden gilt, die den Bereitschafts­dienst höher bewertet als den Regeldienst, um Überlegungen zu einer – von vielen ärztlichen Beschäftigten nachweislich nicht gewollten – flächendeckenden Ein­führung von Schichtdienst gar nicht erst anstellen zu müssen. An dieser Haltung werden sie fest­halten.

Im Interesse der ärztlichen Beschäftigten verbleibe ich in der Hoffnung auf eine baldige Einigung

mit freundlichen Grüßen

Ingo Thon

Geschäftsführer Personal
Syndikusrechtsanwalt / Fachanwalt für Arbeitsrecht
BG Kliniken – Klinikverbund der gesetzlichen Unfallversicherung gGmbH
für die Tarifkommission der BG Kliniken