BG Unfallklinik Frankfurt stockt Reha Betten auf

In der Klinik für Rehabilitation an der BG Unfallklinik Frankfurt werden alle Heilverfahren der gesetzlichen Unfallversicherung umgesetzt. Ziel der Behandlung ist, die Patientin oder den Patienten schnellstmöglich körperlich und geistig wiederherzustellen, damit er oder sie am gesellschaftlichen und beruflichen Leben teilhaben kann.

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09.09.2024

Pressekontakt

Rita Krötz

Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
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Schon während der Behandlung auf der Akutstation plant die Klinik gemeinsam mit den Fachärzten bzw. -ärztinnen die Rehabilitation und leiten diese ein. Damit das Heilverfahren nahtlos fortgeführt werden kann, werden alle Maßnahmen mit dem Reha-Management des Unfallversicherungsträgers abgestimmt. 

Ab dem 1. Oktober 2024 erhöht sich die Zahl der Reha Betten in der Klinik für Rehabilitation an der BG Unfallklinik Frankfurt um zehn auf nun insgesamt 92 Reha Betten. Zusätzlich wurden in diesem Jahr auch die Betten der Schmerzrehabilitation von 16 auf 22 aufgestockt.  Wir haben bei Dr. Christoph Reimertz, Direktor der Klinik für Rehabilitation nachgefragt. 

Herr Dr. Reimertz Wie groß ist die Nachfrage der Unfallversicherungsträger nach Reha Betten? 

Wir wissen, dass die Wartezeiten auf ein Reha Bett in einer BG Klinik aktuell regional sehr unterschiedlich ist. Die Unfallversicherungsträger, unsere Eigentümer, möchten natürlich gerne Patienten und Patientinnen zu ganz unterschiedlichen Reha-Verfahren zu uns steuern. Auch uns ist es wichtig, dass wir im Sinne des Heilverfahrens zeitnah Kapazitäten für stationäre Reha-Patientinnen und -Patienten anbieten können. 

Mit welchen Wartezeiten muss ein Patient bzw. eine Patientin für ein Reha Bett in der BG Unfallklinik Frankfurt rechnen? 

Aktuell liegt die Wartezeit bei etwa vier Wochen. Wir unterscheiden bei der Aufnahme unserer Patientinnen oder Patienten nicht nach der Form des Heilverfahrens. So haben diese für eine Berufsgenossenschaftliche Stationäre Weiterbehandlung (BGSW) meistens die gleiche Wartezeit wie für die  Komplexe Stationäre Rehabilitation (KSR) oder zur stationären Schmerzrehabilitation.
Lediglich bei Patienten bzw. Patientinnen, die wir aus den Akutbereichen anderer SAV*- oder VAV*-Häuser direkt zur Weiterbehandlung aufnehmen, versuchen wir schnellstmöglich, meistens tagesgleich, einen stationären Platz anzubieten. Gerade bei diesen Übernahmen aus Akutkrankenhäusern ist uns eine enge Kooperation, auch hinsichtlich des Übernahmezeitpunktes, mit den verlegenden Kliniken wichtig.

Wurde aufgrund der höheren Bettenkapazität Personal im ärztlichen bzw. therapeutischen Bereich eingestellt? 

Ja, wir erfüllen natürlich bei allen Patientinnen und Patienten die Anforderungen der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) zum Heilverfahren und haben daher sowohl im ärztlichen Bereich aber vor allem im therapeutischen Bereich, personell, räumlich und apparativ nachgesteuert.

Sind diese zehn Betten für alle Heil­verfahren der gesetzlichen Unfallversicherung vorgesehen? Ja, wir schaffen die Betten in einem Bereich des Krankenhauses, in dem schon andere Reha-Patienten untergebracht sind und wir alle Heilverfahren der DGUV abbilden können. 

*SAV = Schwerstverletzungsartenverfahren  
*VAV =Verletzungsartenverfahren