BG Unfallklinik führt Besuchsstopp ein

„Die BG Unfallklinik Frankfurt am Main kommt ihrer Verantwortung in Sachen Schutz vor Infektionen vorbildlich nach“, so Geschäftsführerin Abir Giacaman. „Im Rahmen eines Gesamtkonzepts bestehend aus mehreren Bausteinen, wie Testungen, Fragebögen bezüglich einer ärztlichen Risikoanalyse in Bezug auf Covid-19, Belegungsorganisation und vieles mehr sollen Infektionsrisiken und Ausbruchsgeschehen minimiert werden“, so Prof. Dr. Dr. Reinhard Hoffmann, Ärztlicher Direktor der BG Unfallklinik Frankfurt.

Im Zuge dessen verhängt die BG Unfallklinik aufgrund der sich zuspitzenden Pandemielage und der behördlichen Empfehlungen u.a. des Hessischen Sozialministeriums bis auf weiteres einen sofortigen Besuchsstopp.

Infos zur Pressemitteilung

20.10.2020

Pressekontakt

Christina Bertholdt

Bereichsleiterin Unternehmenskommunikation
069 475-1534 E-Mail

Frankfurt wurde laut Definition des Robert-Koch-Instituts als Risikogebiet eingestuft. Aus diesem Grund wird die bislang bestehende Besuchszeit ab sofort ausgesetzt. Folgende Regelung tritt in Kraft:

Besuche von Patient*innen sind bis auf weiteres grundsätzlich untersagt. Der Kontakt sollte vorrangig telefonisch erfolgen.

Nur in dringenden Fällen (z.B. schwerstkranke Patient*innen, Präsenzbedarf wegen Demenz, Rechtsanwält*innen sowie Notar*innen, oder sonstige Personen, denen aus beruflichen oder therapeutischen Gründen oder aufgrund hoheitlicher Aufgaben Zugang zu gewähren ist) kann der Besuch als Ausnahme gestattet werden.

Hierzu ist jedoch eine Genehmigung durch den/die zuständige/n Oberärzt*in erforderlich. 
Die Besuchszeit ist auf maximal eine Person für eine Stunde in der Zeit zwischen 15.00 und 18.00 Uhr begrenzt.

Für Personen mit Atemwegsinfektionen besteht ein striktes Betretungsverbot.

Die Klinik ist ausschließlich durch den Haupteingang zu betreten.

Wer die Klinik betritt, muss zu jeder Zeit einen Abstand von mindestens 1,5 m einhalten, einen vom Krankenhaus akzeptierten Mund-Nasen-Schutz tragen und den vom Krankenhaus angeordneten Hygieneregeln nachkommen.

Zudem sind wir verpflichtet den Namen, die Anschrift, die Telefonnummer sowie die Besuchszeit zu erfassen.