In der Heilverfahrenskontrolle

Heilverfahrens­kontrolle

In der Abteilung wird das berufs­ge­nossenschaftliche Heil­­verfahren (BG-HV) nach der Wieder­­herstellung der Strukturen und Grund­­funktionen im Zuge der Akut­be­handlung nahtlos fortgesetzt.

Wir führen jederzeit Heilverfahrenskontrollen durch. Wir schätzen für Sie die Art und Schwere einer Verletzung ein. Außerdem beantworten wir Fragen der Behandlungsbedürftigkeit oder Arbeitsfähigkeit.

Unser Behandlungs­ziel ist im Rahmen des BG-Heilverfahrens eine schnellst­mögliche Wiederher­stellung der körperlichen und mentalen Aktivitäten und Wieder­aufnahme der Teilhabe am gesell­schaftlichen und beruf­lichen Leben. Die Reha­bilitation wird multi­disziplinär und ganz­heitlich durchgeführt. Die konzeptionelle Grundlage des Handelns bildet das biopsycho­soziale Krankheits­folge­modell der WHO, die gesetz­liche Grundlage – die einschlägigen Vor­schriften der Sozialgesetz­gebung.

Wir kümmern uns gemeinsam mit allen Spezial­abteilungen der BG Unfallklinik um die körperliche und seelische Rekonvaleszenz unserer Patientinnen und Patienten sowie ihre berufliche und soziale Reintegration nach einem Arbeits- oder Wegeunfall. Während der Heilverfahrens­steuerung wird der Verlauf des Heilver­fahrens eingeschätzt und das weitere Vorgehen nach Möglichkeit bis zum Wieder­eintritt der Arbeits­fähigkeit geplant.

Ziel ist es, der Berufsge­nossenschaft über den aktuellen Stand des Heilver­fahrens zu berichten, aber auch weitere diagnostische oder therapeutische Maß­nahmen einzuleiten bzw. entsprechende Empfehlungen zu geben. Unfall­verletzte stellen sich zu diesem Zweck mit allen vorliegenden medizinischen Unter­lagen bei uns vor. Bei Bedarf führen wir ergänzende diagnostische Maß­nahmen wie MRT- oder CT-Unter­suchungen durch und beziehen gegebenen­falls andere Fach­disziplinen, zum Beispiel Arbeits-, Ergo- und Physio­therapeuten und Therapeutinnen oder einen Psychologen bzw. eine Psychologin, aber auch andere Fachärztinnen und -ärzte mit ein.

Wir bieten den Berufsge­nossenschaften und Unfall­kassen Sprech­zeiten für die Heilverfahrens­steuerung an. In dringenden Fällen machen wir einen Termin nach telefonischer Absprache innerhalb von ein bis zwei Tagen möglich.