Heilverfahrenskontrolle
In der Abteilung wird das berufsgenossenschaftliche Heilverfahren (BG-HV) nach der Wiederherstellung der Strukturen und Grundfunktionen im Zuge der Akutbehandlung nahtlos fortgesetzt.
Wir führen jederzeit Heilverfahrenskontrollen durch. Wir schätzen für Sie die Art und Schwere einer Verletzung ein. Außerdem beantworten wir Fragen der Behandlungsbedürftigkeit oder Arbeitsfähigkeit.
Unser Behandlungsziel ist im Rahmen des BG-Heilverfahrens eine schnellstmögliche Wiederherstellung der körperlichen und mentalen Aktivitäten und Wiederaufnahme der Teilhabe am gesellschaftlichen und beruflichen Leben. Die Rehabilitation wird multidisziplinär und ganzheitlich durchgeführt. Die konzeptionelle Grundlage des Handelns bildet das biopsychosoziale Krankheitsfolgemodell der WHO, die gesetzliche Grundlage – die einschlägigen Vorschriften der Sozialgesetzgebung.
Wir kümmern uns gemeinsam mit allen Spezialabteilungen der BG Unfallklinik um die körperliche und seelische Rekonvaleszenz unserer Patientinnen und Patienten sowie ihre berufliche und soziale Reintegration nach einem Arbeits- oder Wegeunfall. Während der Heilverfahrenssteuerung wird der Verlauf des Heilverfahrens eingeschätzt und das weitere Vorgehen nach Möglichkeit bis zum Wiedereintritt der Arbeitsfähigkeit geplant.
Ziel ist es, der Berufsgenossenschaft über den aktuellen Stand des Heilverfahrens zu berichten, aber auch weitere diagnostische oder therapeutische Maßnahmen einzuleiten bzw. entsprechende Empfehlungen zu geben. Unfallverletzte stellen sich zu diesem Zweck mit allen vorliegenden medizinischen Unterlagen bei uns vor. Bei Bedarf führen wir ergänzende diagnostische Maßnahmen wie MRT- oder CT-Untersuchungen durch und beziehen gegebenenfalls andere Fachdisziplinen, zum Beispiel Arbeits-, Ergo- und Physiotherapeuten und Therapeutinnen oder einen Psychologen bzw. eine Psychologin, aber auch andere Fachärztinnen und -ärzte mit ein.
Wir bieten den Berufsgenossenschaften und Unfallkassen Sprechzeiten für die Heilverfahrenssteuerung an. In dringenden Fällen machen wir einen Termin nach telefonischer Absprache innerhalb von ein bis zwei Tagen möglich.